Baulohn

Der Baulohnbereich hat sich in den letzten Jahren ständig verändert und erfordert inzwischen umfangreiche Kenntnisse, die über die normalen Kenntnisse im Lohnbereich hinausgehen. Beispielsweise hat sich die Berechnung für das Saison-Kurzarbeitergeld (Soll- und Istentgelt) sowie für das Wintergeld ständig verändert. Hinzu kam seit dem 01.01.2001 das arbeitnehmerbezogene Meldeverfahren bei der Zusatzversorgungskasse mit den verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten.

Hierauf haben wir uns mit unserer Fachkanzlei spezialisiert. Durch unsere Betreuung von über 300 Firmen aus der Bauhauptbranche (Bauunternehmungen, Stuckateurbetriebe, Zimmereien usw.) mit Sitz im gesamten Allgäu, im gesamten Bodenseegebiet, im Gebiet Sigmaringen, in Ravensburg und Umgebung, in Stuttgart, Würzburg, Singen und der neuen Bundesländern haben wir sehr umfangreiche Kenntnisse im Baulohnbereich erworben.

Mit unserem eigenen Rechenzentrum sind wir sehr flexibel und immer auf dem neuesten Gesetzesstand.

Zu den unter Lohn aufgeführten Auswertungen kommen noch die folgenden hinzu:

  • die mtl. Abwicklung der arbeitnehmerbezogenen Meldungen bei der Zusatzversorgungskasse in Wiesbaden (=ZVK)
  • die mtl. Rückholung Ihrer gewährten Urlaubsgelder bei der ZVK bzw. ULAK
  • die mtl. Meldungen nach dem Spitzenausgleichsverfahren mit entsprechendem Intervall
  • die Urlaubsbescheinigungen Ihrer Arbeitnehmer bei einem Austritt oder am Jahresende
  • die Berechnung und Auszahlung von Saison-Kurzarbeitergeld, Kurzarbeitergeld und Wintergeld
  • die entsprechenden Erstattungsanträge für das Arbeitsamt
  • die mtl. Führung des Arbeitszeitkontos Ihrer Arbeitnehmer in Stunden in Euro mit Zugang und Abgang
  • spezielle Urlaubslisten von Ihren Arbeitnehmern
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